Anwesenheitspflicht

Ein Anwesenheitspflicht gibt es in Bayern offiziell nicht mehr. Dennoch kann die aktive Mitarbeit oder eine Mindestanwesenheit eine Voraussetzung für das Bestehen eines Seminars oder einer anderen Lehrveranstaltung sein. In Vorlesungen wird die Anwesenheit normalerweise nicht kontrolliert. 

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