In wenigen Studiengängen verfügt die Universität nicht über ausreichende
Kapazitäten um allen einen Studienplatz anzubieten. Der Studiengang hat
in diesem Fall eine Zulassungsbeschränkung, den NC (lateinisch
„geschlossene Zahl“). Der/die zuletzt zugelassene Bewerbernde legt die Zulassungsgrenze im jeweiligen Semester
fest.