Numerus Clausus

In wenigen Studiengängen verfügt die Universität nicht über ausreichende Kapazitäten um allen einen Studienplatz anzubieten. Der Studiengang hat in diesem Fall eine Zulassungsbeschränkung, den NC (lateinisch „geschlossene Zahl“). Der/die zuletzt zugelassene Bewerbernde legt die Zulassungsgrenze im jeweiligen Semester fest.

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