Sobald man als Studierende*r das Ende des Studiums erreicht hat, wird
man von der Universität automatisch exmatrikuliert und ist damit nicht
mehr Teil der Studierendenschaft. Eine Exmatrikulation kann jedoch unter
bestimmten Umständen wie z.B. fehlender Rückmeldung auch unfreiwillig
erfolgen, dann spricht man von Zwangsexmatrikulation.