Exmatrikulation

Sobald man als Studierende*r das Ende des Studiums erreicht hat, wird man von der Universität automatisch exmatrikuliert und ist damit nicht mehr Teil der Studierendenschaft. Eine Exmatrikulation kann jedoch unter bestimmten Umständen wie z.B. fehlender Rückmeldung auch unfreiwillig erfolgen, dann spricht man von Zwangsexmatrikulation.

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